Mit uns zum Energieausweis - schnell und unkompliziert

Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz der Immobilie. Für Sie als Käufer oder Mieter macht die gesetzlich geregelte "Verbrauchsklasse" nun auch Immobilien vergleichbar. Für Immobilienbesitzer werden Verkauf und Vermietung mit der Energiesparverordnung (EnEV) allerdings noch komplizierter. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite - auch beim Energieausweis!

Energieausweis nicht für alle Objekte

Ähnlich wie bei Waschmaschine und Kühlschrank müssen mit der EnEV auch Wohn- und Gewerbeobjekte ihre Energieeffizienz nachweisen. Der Energieausweis enthält Informationen über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche Ihrer Immobilie.

Mit diesen Daten können Sie als künftiger Mieter und Eigentümer, die zu erwartenden Energie- und Nebenkosten, abschätzen. Doch kein Gesetz ohne Ausnahme: Für bestimmte Immobilien, wie kleinere Objekte und Ferienhäuser ist der Energieausweis nicht erforderlich.

Welcher ist richtig: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen. Der Verbrauchsausweis ist einfacher zu erstellen und günstiger im Preis. Für Neubauten können nur Bedarfsausweise erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.

Bedarfsausweis:

  • weniger als 5 Wohneinheiten
  • Gebäude vor 1978 erbaut
  • ohne Sanierung nach Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977
  • Neubauten

Verbrauchsausweis:

  • 5 oder mehr Wohneinheiten
  • weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr nach 1977
  • mit Sanierung nach WschV von 1977 und Baujahr vor 1978
  • nicht für Neubauten.

Energiedaten für den Verbrauchsausweis

Die Berechnungsgrundlage für den Energieausweis ist Ihr Energieverbrauch beziehungsweise der Verbrauch der aktuellen Mieter. In diesen Energieverbrauch gehen die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre ein. Die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung werden klimabereinigt, um starke Witterungseinflüsse in der 3-Jahres-Periode auszugleichen. Ein Wechsel der Bewohner mit unterschiedlichem Heizverhalten kann den Energieverbrauchswert des Hauses ändern.

Energiedaten für den Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis errechnen wir die Kennwerte des voraussichtlichen Energiebedarfs. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich. Bei Neubauten erfolgt die Berechnung auf Grundlage spezifischer Gebäude- und Anlageneigenschaften, die wir gerne für Sie recherchieren und auswerten.

Zeit zu handeln - wir sind für Sie da

Mädchen machen Seifenblasen vor dem neuen Einfamilienhaus

Rund um alle Immobilienfragen sind wir für Sie da. Wir erstellen Ihren Energieausweis mit allen erforderlichen Daten.

Schnell und präzise ermitteln wir, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt werden muss und welche Informationen erforderlich sind. Lehnen Sie sich zurück und überlassen Sie die Auslegung der Gesetze unserem Expertenteam.

In kürzester Zeit stellen wir auch Ihren Energieausweis nach den gesetzlichen Vorgaben aus. Selbstverständlich sind wir auch bei Gewerbeobjekten und gemischt-genutzten Immobilien Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Energieausweis.

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